Die betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgeber Sicht
Nutzen Sie dich Vorteile aus Ihrer Verpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge
Seit dem 1. Januar 2002 haben Ihre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Für die Umsetzung dieses Anspruchs stehen Ihnen als Arbeitgeber prinzipiell folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung offen:
- Direktversicherung / Pensionskasse
- rückgedeckte Pensionszusage
- rückgedeckte Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
Neben den allgemein bekannten Wegen der bAV möchten wir Sie aber gerne auch auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, welche Ihnen durch den Einsatz von Zeitwertkonten ermöglicht werden.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite im Menüpunkt Vorsorge - Zeitwertkonten
Bei der Entscheidung für einen oder verschiedener Durchführungswege ist vor allem wichtig, dass die von Ihnen gewählte Lösung zu Ihrer Betriebs- und Mitarbeiterstruktur passt und Ihren Unternehmenszielen entspricht.
Häufig wird vom Unternehmer im Zusammenhang mit der bAV ein spürbarer zusätzliche Aufwand als hauptsächlich negatives Ergebniss der Einführung einer bAV-Lösung für die Mitarbeiter erwartet.
Gerne zeigen Wir Ihnen jedoch, dass dieser Aufwand für Sie kaum von Bedeutung ist und das hauptsächliche Ergebniss ein spürbares Kostenpotential birgt. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf einen ähnliches Potential bei der Krankenversicherung Ihrer leitenden Angestellten hinweisen.
Nutzen Sie unsere Kompetenz in der Praxis der betrieblichen Altersversorgung.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln unsere Experten Lösungen, die individuell nach Ihren Anforderungen maßgeschneidert werden.
Wir beraten Sie gerne!
Für Ihre Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Erfahren Sie mehr zum Thema!


