Institut für betriebliche Altersvorsorge

 

Unabhängig

 

DurchführungswegeUnser Institut für betriebliche Altersvorsorge ist Ihr kompetenter und unabhängiger Partner in allen Bereichen der bAV.

Wir analysieren die aktuelle Situation der betrieblichen Altersvorsorge aus Arbeitgeber & Arbeitnehmersicht.

Wir arbeiten dabei gegen ein angemessenes Honorar und übergeben die Ergebnisse unserer Analyse zur freien Verfügung an unseren Auftraggeber.

Beauftragen können uns neben Unternehmen und deren Mitarbeiter auch Finanzdienstleister.

Anhand der Analyse können unsere Auftraggeber die weiteren Schritte einleiten. Dabei steht es Ihnen frei, wen Sie mit der Umsezung der erarbeiteten Konzeptionen beauftragen! 

 

Kompetent

 

Zertifikat geprüfter Fachvermittler (MLZ)

Zertifikat bAV-Fachberater (BWV)Bei der betrieblichen Altersvorsroge (bAV) handelt es sich unstrittig um eines der komplexesten Themen im Rahmen der betrieblichen Versicherungen. Über 80 Gesetze, Verordnungen & Richtlinien werden von der bAV berührt und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Daneben ist es insbesondere für den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung, dass der gewählte Durchführungsweg und das dazugehörige Produkt eine bestmögliche Netto-Rendite erwirtschaftet.

Daher ist es sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer sehr ratsam einen spezialisierten Experten zu Rate zu ziehen.

Dieser Anforderung werden wir durch regelmäßige Weiterbildungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gerecht.

Professionell

 

Vielleicht fragen Sie sich, warum Ihr Unternehmen gerade im Bereich der betrieblichen AltersVorsorge (bAV) professionelle, qualifizierte, externe Beratung benötigen sollte?

 

  • Zum Einen trifft die betriebliche Altersvorsorge vor allem wegen der immer deutlicher werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern auf immer stärkeres Interesse.
  • Zum Anderen führen regelmäßige Veränderungen in den zu Grund liegenden Gesetzen dazu, dass die Verantwortung und damit auch die Haftung der Unternehmen immer deutlicher festgeschrieben werden.
    • Beispielsweise können die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu erheblich höheren Rückstellungswerten führen.
    • Auch eine versäumte oder ungenügende Aufklärung der Mitarbeiter birgt aufgrund der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach §§ 241, 242 BGB ein nicht unerhebliches, latentes Schadensersatzrisiko! Hier ist es wichtig, eine arbeitsrechtlich belastbare Dokumentation über die Information der Mitarbeiter nachweisen zu können.
    • Weiterhin ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass sich aus §1 Abs1 S3 BetAVG gegenüber den Mitarbeitern eine Schadensersatzhaftung bezüglich der Auswahl des Durchführungswegs, der rückdeckenden Gesellschaft, des Tarifs, aber auch des Beraters ergibt.

 

Tatsächlich wird die „bAV“ im Vertrieb oft nur auf die Möglichkeit zur Einsparung von Lohnnebenkosten reduziert.

Die, für das Unternehmen meist viel entscheidenderen Gesichtspunkte bezüglich

  • Rechtssicherheit,
  • Haftung und
  • Schadensersatzrisiko

werden dagegen oftmals zu wenig gewürdigt.

 

Sicherlich unterliegen Unternehmer einem starken Kosten- & Konkurrenzdruck und wollen Andererseits die Ertragssituation ihres Unternehmens stetig verbessern. Tatsächlich gibt es aber neben dem Liquiditätseffekt durch den SV-Vorteil noch erheblich mehr Gründe, welche für eine qualifizierte bAV-Beratung sprechen!

 

13 gute Gründe für eine qualifizierte bAV-Beratung!

 

Arbeitsrechtliche Gründe:

  • Rechtssicherheit des Arbeitgebers bezüglich Informations- & Durchführungsvorschriften
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Erfüllung der rechtsverbindlichen Vorgaben von Tarifverträgen
  • Klärung von Rechts- & Haftungsrisiken bei bestehenden Versorgungswerken

Organisatorische Gründe:

  • Aktive Eigengestaltung des Versorgungswerks anstatt mitarbeiterbestimmter Vielfalt
  • bilanz- & (möglichst) arbeitsaufwandsneutrale Gestaltung (abhängig vom Durchführungsweg)

Unternehmerischer Mehrwert:

  • Möglichkeit zur Einsparung von direkten und indirekten (z.B. U1-U3 oder SoKa) Lohnnebenkosten
  • Rechtssicherheit bezüglich des gewählten Durchführungsweges
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte
  • Motivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Prüfung bestehender Zusagen und Auslagerung von Risiken

Soziale Verantwortung

  • Rentenproblematik – Damit der Abschied in die Rente nicht der Abschied in die Altersarmut wird.
  • Möglichkeit zur Realisierung von vorgezogenem Ruhestand über Wertkonten

 

Nun könnte der Gedanke reifen „Eine externe, spezialisierte Beratung bringt gegebenenfalls tatsächlich einen unternehmerischen Mehrwert, aber warum sollten wir dazu gerade Herrn Anton Bürger benötigen?

 

Wie oben schon erwähnt, hat sich Anton Bürger nachhaltig und umfangreich auf die Thematik „bAV“ spezialisiert und weitergebildet.

Somit ist Anton Bürger nicht nur berechtigt den Titel Diplom-Betriebswirt (FH) und Versicherungsfachmann (BWV) sondern auch den als geprüfter bAV-Fachberater (BWV) führen.

 

Wie auch in anderen Beratungsberufen, ist es in der Finanzberatung nicht möglich in allen Bereichen gleichermaßen Kompetenz auf zu bauen. Somit ist es auch für Finanzberater wie Anton Bürger notwendig sich auf einzelne Gebiete zu spezialisieren. Das gilt besonders dann, wenn es sich um eine so komplexe Materie wie die betriebliche AltersVorsorge handelt.

 

Da es in unserer Region nur sehr wenige spezialisierte bAV-Fachberater gibt, ist es für Sie als Unternehmer durchaus sinnvoll und wichtig sich durch Anton Bürger kompetent, rechtssicher und unabhängig von mir beraten zu lassen.

 

In seiner Arbeit kann, darf und möchte Anton Bürger weder Rechtsanwalt noch Steuerberater „ersetzen“.

Ganz im Gegenteil!

Ohne die Zusammenarbeit mit Ihren bestehenden Beratern ist eine Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Überarbeitung vermutlich überhaupt nicht möglich.

Rechtsanwalt und Steuerberater können aber Ihre Leistung erst dann zuverlässig erbringen, wenn

  • die Struktur entsprechend bestimmt wurde,
  • Ihre unternehmerischen Ziele hinsichtlich des Versorgungswerks klar definiert wurden und
  • die Auswahl der geeigneten Instrumente unter Abwägung aller Vor- und Nachteile getroffen wurde.

Das ist die Aufgabe des bAV-Fachberaters!

 

Wie oben schon angedeutet ist neben der Qualifikation auch die Unabhängigkeit in der Beratung ein wichtiger Punkt. Diesen kann Ihnen jedoch nur ein wirklich unabhängiger Makler anbieten.

  • Denn keine Bank,
  • keine Beratungsgesellschaft,
  • keine Versicherung und auch
  • keiner der großen Vertriebe kann wirklich unabhängig und ohne Vertriebsvorgaben beraten.

Erlauben Sie, dass ich an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam mache, dass immer Sie als Arbeitgeber nach dem BetrAVG gegenüber Ihren Mitarbeitern für alle Beratungsfehler haften!

   

Wir schaffen Mehrwerte für Unternehmen und deren Mitarbeiter!

 

Unabhängig davon, ob es um die effiziente Einführung der Entgeltumwandlung, die Beratung von Mitarbeitern, die Überprüfung von Pensionszusagen, die liquiditätsschonende Auslagerung bestehender Versorgungsverpflichtungen, das Outsourcing betrieblicher Versorgungswerke oder die Kostenersparnis durch effiziente Finanzierungskonzepte geht, als erfahrener Spezialist machen wir Ihre betrieblichen Versorgungssysteme stark für die Zukunft!

 

Wir unterstützen Sie gerne!

 

Wir bieten Ihnen Rechtssicherheit, konformität mit einschlägigen EU-Richtlinein und den Regeln der internationalen Rechnungslegung beziehungsweise des Bilanzmodernisierungs Gesetztes.

Auch bei den, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorstehenden zukünftige Gesetzesänderungen oder neuen Verwaltungsanweisungen begleiten wir Ihre Versorgungssysteme.

 

Sie stimmen uns zu, dass einiges dafür spricht sich zum Thema "betriebliche Altersvorsorge" von Anton Bürger beraten zu lassen?

 

Dann Erfahren Sie mehr über unseren Service und lassen Sie sich von unserer Beratungsleistung überzeugen!

Natürlich in einem unverbindlichen und für Sie kostenfreien Erstgespräch.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!    08061 / 93 82 73 - 0

 

Anton Bürger
Inhaber abc-Finanzberatung